Bedürftige & Bezugskarte
Arbeitende in Niedriglohnbranchen, kinderreiche Familien, Allein-erziehende, IV-Abhängige oder junge Menschen kämpfen hierzulande mit schwierigen finanziellen Verhältnissen. An allen Fronten muss gestrichen werden: bei der Ernährung, der Kleidung, der Weiterbildung, der Vorsorge und der Freizeit.
Wer sich in einem finanziellen Engpass befindet, am oder unter dem Existenzminimum lebt, kann nach Abklärungen des Sozial-medizinischen Zentrums Oberwallis (SMZO), der EMERA, dem Roten Kreuz, des Unterschlupf's, der Empfangstelle für Asylsuchende und der Pro Senectute von unserer wöchentlichen Lebensmittelhilfe „Rottu Tisch“ gegen einen symbolischen Franken profitieren.
Für den Lebensmittelbezug braucht es eine gültige „Rottu Tisch-Bezugskarte“. Die Bezugskarte wird von den genannten Institutionen nach sorgfältiger Abklärung ausgestellt, abgestempelt und nur an Personen mit Wohnsitz im Oberwallis ausgehändigt. Die Bezugskarte ist nicht übertragbar.
Die Sozialfachstellen entscheiden darüber, wer Anspruch auf die Lebensmittelhilfe hat. Sie kennen die persönlichen und finanziellen Umstände der Betroffenen und stellen sicher, dass nur Personen, die in einem finanziellen Engpass leben, eine Bezugskarte erhalten. Sie wird alle drei Monate neu kontrolliert, abgestempelt und ist ein Jahr gültig.